Sachverständige Warentermingeschäfte

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Warentermingeschäfte - Informationen

Das Warentermingeschäft ist ein Finanzinstrument. Bei diesem gehen zwei Vertragsparteien eine gegenseitig bindende Verpflichtung ein, bei der es darum geht, einen speziellen Basiswert nicht sofort zu erfüllen und auf einen späteren vereinbarten Zeitpunkt zu verschieben, sei es die Lieferung bzw. der Verkauf oder die sofortige Zahlung nach Geschäftsabschluss. Der Komplementärbegriff für Warentermingeschäft bzw. Termingeschäfte ist Kassageschäft.

Warentermingeschäfte: Allgemeinwissen

Der ursprüngliche Warenterminhandel ist im Rohstoff- und Warenhandel zu suchen. Er wurde anfangs außerhalb der Börse durchgeführt und folgte keiner standardisierten Vereinbarung zwischen Rohstoffkäufer und Verkäufer. Für die Entstehung der Warentermingeschäfte gab es vielerlei Gründe

  • Überbelegung
  • Der Importeuer konnte sich aus Übersee verschiffte Waren- und Rohstoffe zu rechtzeitig zu einem festen Preis sichern. Da es oft mehrere Wochen oder Monate auf See benötigte, bis die Waren ankamen, war dank des Warentermingeschäfts kein Problem. Der Importeur hat trotzdem kein Preisrisiko zu tragen.

Auch für den Exporteur war das Warentermingeschäft, ehemals Zeitgeschäft genannt, von Vorteil, da er dank diesem Finanzinstrument sehr schnell seine Waren im Ausland verkaufen konnte.

Die Entwicklungsgeschichte der Warentermingeschäfte

Amsterdam war die erste Stadt in der das Warentermingeschäft abgeschlossen wurde. Allerdings wurde der erste Kontrakthandel zu negativen Zwecken genutzt. So unterstellte Sherriff Willem Dirkszoon Baerdes Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, das flämische und deutsche Händler den Preis für Getreide aufgrund von Warentermingeschäften bewusst in die Höhe treiben würde. Aus diesem Grund wurde kurz nach der Entstehung Warentermingeschäfte 1556 schon wieder verboten.

1609 sollten in Amsterdam Warentermingeschäfte wieder auftreten, da durch Leerverkäufe per Warentermingeschäft die Aktien der Vereinigten Ostindischen Kompanie in die Höhe getrieben wurden. 1612 und in den darauffolgenden Jahren sollte Ähnliches passieren. Aus diesem Grund schloss Amsterdam im Jahr 1963 den Terminhandel von Getreide aus.

Zwischen welchen Arten von Warentermingeschäften wird unterschieden?

Bei den Termingeschäften wird unterschieden zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften.

Unbedingte Termingeschäfte:

Typisch für ein unbedingtes Termingeschäft ist, dass zwei Parteien eine vertraglich bindende Verpflichtung zur Zahlung und Lieferung an einem bestimmten Termin in der Zukunft festlegen. Beide Vertragsparteien unterliegen einer gewissen Erfüllungspflicht. Durch das unbedingte Termingeschäft kommt es zu einer linearen Preisfunktion. Dadurch werden Verlust- und Gewinnpotenziale unbegrenzt und eventuelle Risiken lassen sich komplett neutralisieren.

Beispiele für unbedingte Termingeschäfte wären börsennotierte Futures, börsennotierte Fixgeschäfte, nicht börsennotierte Swaps, Forward Rate Agreements und Forwards.

Bedingte Termingeschäfte:

Bei einem bedingten Termingeschäft sieht das im Vergleich zum unbedingten Termingeschäft anders aus, denn hier unterliegt nur einer der beiden Parteien der Erfüllungspflicht. Der Geschäftspartner hat dagegen ein Wahlrecht auf die Lieferung oder Abnahme. Man kann sagen, er kann selbst entscheiden, ob er auf die Erfüllung des Kaufvertrags besteht oder zurücktritt. Das bedeutet, dass es bei einem bedingten Termingeschäft zu einem sogenannten asymmetrischen Risikorecht kommt. Während der Käufer die Wahl hat, muss der Verkäufer dann zahlen oder liefern, wenn es der Käufer verlangt.

Typische Beispiele für bedingte Termingeschäfte wären nicht börsennotierte Collars, Caps, Floors, Swapoptions oder börsennotierte Optionen auf Futures bzw. Optionen.

Warentermingeschäfte und die Rechtsgrundlage

Da Warentermingeschäfte häufig im Zusammenhang mit spekulativer Wirkung standen, geriet dieses Finanzinstrument recht schnell in den Fokus der Gesetzgeber unterschiedlicher Länder. Eben aus diesem Grund führte das oft zu einem Verbot der Warentermingeschäfte.