Sachverständige Chemische Reinigung

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Chemische Reinigung - Informationen

Der Begriff chemische Reinigung umschreibt das Gegenstück zur klassischen Textilreinigung – der Nassreinigung. Anders als bei der Nassreinigung wird die Faser des Stoffes hierbei nicht durchtränkt, sondern lediglich umspült.

Wie funktioniert die chemische Reinigung?

Eine chemische Reinigung bezeichnet die Reinigung von textilen Fasern mit nicht-wässrigen Lösemitteln. Sie wird auch Trockenreinigung genannt. Diese Reinigung wird meist bei sehr empfindlichen Fasern angewendet, da sie mit dieser Methode nur umspült werden und sich so nicht vollsaugen. Dies hat den Effekt, dass die Fasern formstabil bleiben, das heißt sie quellen nicht auf.

Sehr oft Verwendung findet ein Kohlenwasserstoffhaltiges Lösemittel – auch KWL genannt-, mit welchem nicht nur feine Stoffe von Abendkleidern oder Brautkleidern, Anzügen oder Mänteln, sondern auch Applikationen und Accessoires wie z.B. Perlen, Pailletten und Knöpfe mit gereinigt werden können, ohne Schaden zu nehmen. Flecken aller Art müssen allerdings je nach Art und Stoff vorbehandelt werden. Hierfür gibt es wiederrum verschiedene Spezialmittel.

Warum chemisch reinigen?

 Diese Art der Reinigung ist bei vielen Kunstfasern notwendig geworden – aber auch bei so genannten Mischfasern finden sich in der Pflegeanleitung oftmals die Hinweise auf eine chemische Reinigung. Aber auch manch natürliche Faser lässt sich nicht auf normalem Wege einfach waschen, weil die einzelnen Bestandteile nicht formstabil sind. Das gilt vor allem für veredelte Tierprodukte, wie Seide, Pelz oder auch Filz. Auch die Farbechtheit spielt eine große Rolle.

Der Wandel der chemischen Reinigung

Schon früh begann man bestimmte Textilien ohne Wasser zu reinigen. Anfangs benutzte man hierzu meist Terpentinöl. Später dann wurde dieses durch Benzol ersetzt, was sich aber als keine gute Alternative herausstellte, denn Benzol wurde schon bald als kanzerogen (krebserregend) eingestuft und verboten. Etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts ging man dazu über, Benzin zu benutzen. Dies allerdings hatte den Nachteil, dass es extrem feuergefährlich war. Schnell ging man dazu über nicht-brennbare Alternativen wie organische Chlorverbindungen aber auch FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff) zu verwenden. Aber auch diese Alternativen wurden nach und nach als gesundheitsschädlich eingestuft und schließlich verboten. Derzeit verwendet man überwiegend ein Lösemittel aus einem Kohlewasserstoffgemisch, aber auch Siloxane und Ester. Seit 2006 ist auch das  so genannte überkritische Kohlendioxid als Reinigungsmittel genehmigt und wird zur chemischen Reinigung eingesetzt.

Sachverständiger für Chemische Reinigung

Einen Sachverständigen für Chemische Reinigung finden Sie unter dem Sachbereich Chemische Reinigungsanlagen/ Maschinen und Anlagen/Maschinenbewertung und Maschinen. Folgende Anforderungen muss der Sachverständige erfüllen:

Vorbildung

Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung der Maschinentechnik an einer Universität, einer Fachhochschule oder technischen Hochschule.

Zusätzlich muss der Nachweis über eine mindestens achtjährige Tätigkeit in dem Berufsfeld der Maschinentechnik erbracht werden.

Technische Kenntnisse

  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von verschiedenen Maschinenarten
  • Kenntnisse in angewandter Mechanik
  • Wertstoffkunde
  • Antriebe und Steuerungen
  • Maschinenelemente
  • Technische Terminologie

Rechtliche Kenntnisse

  • Sicherheitsvorschriften
  • Bauvorschriften
  • Zivilrecht
  • Prozessrecht
  • Versicherungsrecht
  • Einschlägige Vorschriften

Die Bestellung des Sachverständigen für Maschinen und Anlagen erfolgt jeweils nur für eine bestimmte Maschinengruppe.

Die Suche nach einem Sachverständigen für bestimmte Sachgebiete gestaltet sich oft recht aufwändig, da viele Fachgebiete unter anderen Sachbereichen zusammengefasst sind. Darüber hinaus müssen Sie unterscheiden können, ob Sie einen zertifizierten, gerichtlich bestellten, registrierten oder vereidigten Sachverständigen benötigen. Beachten Sie bitte auch, dass die  Bezeichnung Sachverständiger ein in Deutschland nicht rechtlich geschützter Begriff ist,  das bedeutet es darf sich jeder so benennen, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Lassen Sie sich vor der Auswahl Ihres Sachverständigen immer dessen Qualifikationen nennen, bzw. geben Sie hierauf besonders Acht.