Bausachverständige für den Bereich: Sonderbauwerke

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Sonderbauwerke finden

2 Gutachter für "Sonderbauwerke" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Sonderbauwerke


Dr. Wolfgang G. Teich
Wolfgang G. Teich

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Holzbau ...

Schanzenweg 11 b, 14552 Michendorf

Gutachterprofil »
033205 / 21660
Thomas Haag
Thomas Haag

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Altbausanierung | Meß- und Regeltechnik ...

Wieslensdorfer Strasse 13, 74182 Obersulm

Gutachterprofil »
07132328717
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Sonderbauwerke nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Sonderbauwerke"

Sonderbauwerke gehören zum Abwassersystem und haben weder Schacht noch Kanal.

Unter diesem Überbegriff findet man verschiedene Bauwerke zusammengefasst, die zur Kategorie Kanalisation gehören. Unter Sonderbauwerken versteht man unter anderem:

Regenklärbecken - ist eine Absetzvorrichtung in der verschmutztes Regenwasser im Trennsystem behandelt wird. Es gibt Regenklärbecken mit und ohne Dauerstau.

Regenüberlauf - ist eine Vorrichtung an einem Klärbecken, welches bei starkem Regenzulauf, das zufließende Wasser ungeklärt in ein Wassersystem oder direkt in ein Gewässer weiterleitet.

Regenrückhaltebecken - hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Regenbeckens, welches z.B. bei starken Regenfällen einen Teil der Aufkommenden Wassermassen speichert und erst zeitverzögert wieder abgibt. So wird das Kanalsystem nicht überlastet

Durchlaufbecken - verfügen über einen zusätzlichen Überlauf über den geklärtes Wasser ablaufen kann. Dieser wird deshalb auch als Klärüberlauf bezeichnet. Das vorgeklärte Mischwasser wird dann zum Vorfluter weitergeleitet.

Speicherbecken - speichern lang- oder kurzfristig entsprechende Mengen Wasser bevor sie weitergeleitet werden

Stauraumkanäle - werden, soweit die entsprechenden Bedingungen einzuhalten sind,  mit oben liegender Entlastung gebaut. In Sonderfällen, falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden können, oder das Volumen niedriger als 50 Kubikmeter sein soll, kann aber auch ein Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung in Frage kommen. Für diese sind allerdings dann ebenfalls besondere Regelungen zu beachten.

Fangbecken - sind dazu gedacht, erste Wassermengen bei Starkregen abzufangen und so das Kanalsystem zu entlasten.

Regenbecken - werden dort errichtet, wo die Maßnahmen zur Hochwasserentlastung nicht ausreichend sind, um alleinig Schutz zu bieten. Dies macht sich häufig zunächst durch die Schmutzwasseransammlung im Vorfluter bemerkbar. Regenbecken übernehmen in der Regel drei hauptsächliche Funktionen. Sie speichern überschüssiges Abwasser, klären das überlaufende Mischwasser grob vor und fangen den ersten Schmutzstoß ab, der meist durch das Abspülen der Ablagerungen im Kanal entsteht. Regenbecken werden vor allen Dingen dort gebaut, wo bestehende Systeme überlastet sind, jedoch der Einbau neuer Kanäle nicht in Frage kommt. Oft kommen hier auch Gefällpumpen mit zum Einsatz. Auch beim Anschluss neu erschlossener Baugebiete werden oft Regenbecken eingebaut, wenn die Kanalisation bereits nahezu ausgelastet ist. 

Bausachverständige für Sonderbauwerke

Einen Sachverständigen für Sonderbauten finden Sie im Sachgebiet Konstruktiver Ingenieurbau.  Aufgrund der vielfältigen Anforderungen auf diesem Gebiet werden von dem Sachverständigen weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt.

Vorbildung

Ein  abgeschlossenes Studium an einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes ist Voraussetzung. Nachweise über Kenntnisse aus der praktischen Tätigkeit können durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellter Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen erbracht werden. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Von einem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau erwartet man  besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten. Vorausgesetzt wird auch, dass in den schriftlichen Arbeiten die Fähigkeit erkennbar ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen und es für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.