Sachverständige Handelsmakler

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Handelsmakler - Informationen

Der Handelsmakler ist ein Vermittler zwischen zwei oder mehreren Parteien, der Vertragsabschlüsse zwischen diesen vermittelt.

Was macht ein Handelsmakler?

In der MaBV(Makler- und Bauträgerverordnung sind die rechtlichen Grundlagen erörtert, die zur Ausführung dieses Berufes gültig sind. Diese gelten jedoch nur für Personen, die das makeln gewerblich ausüben. Gelegentliche Vermittlertätigkeiten oder Vermittlertätigkeiten für die keine Entlohnung gefordert wird, sind davon ausgenommen.

Bei den gewerbsmäßig ausgeführten Handelsmaklern gibt es noch Unterkategorien, die – ja nach Tätigkeitsfeld – unterteilt sind. Ein Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs ausübt, ohne dabei in einem dauerhaften Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Auftraggeber zu stehen.

  • Der Warenmakler finden Absatzmärkte oder auch Käufer für Waren ihrer Kunden. Sie ermitteln auch wo bestimmte Produkte verfügbar sind und deren Preise. Sie geben Informationen ihrer Auftraggeber über Beschaffenheit und Besonderheiten des zum Verkauf stehenden Produktes an die Interessenten weiter und verhandeln mit diesen alle weiteren Schritte bis zum bevorstehenden Vertragsabschluss.

  • Der Effektenmakler vermittelt u.a. Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen sowie alle sonstigen Wertpapiere die fungibel sind. Dazu gehören auch die zugehörigen Dokumente, die so genannten effektiven Stücke.

  • Der Versicherungsmakler oder Assekuranzmakler erhält seinen Auftrag vom Kunden und vermittelt zu den gewünschten Konditionen einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsmakler ist an kein Unternehmen gebunden. Seine Vergütung erhält er nach erfolgtem Abschluss einer von ihm vermittelten Versicherung.

  • Der Schiffsmakler beschäftigt sich in erster Linie mit der Befrachtung, der Klarierung (Abfertigung von Schiffen) sowie dem Schiffsankauf und-verkauf. Hierfür erhält der Makler eine Provision (auch Kommission) oder Courtage. Wird der Schiffsmakler als Klarierungsagent tätig, erhält er eine so genannte Klarierungsgebühr.

  • Der öffentlich bestellte Makler ist meist als Kursmakler an der Börse oder als öffentlich bestellte Versteigerer aber auch als öffentlich ermächtigte Handelsmakler zu finden.

Der Handelsmakler hat strikt einzuhaltende Pflichten:

  • Die Sorgfaltspflicht Der Handelsmakler ist verpflichtet die Interessen beider Parteien wahrzunehmen und haftet bei Schäden, die schuldhaft entstanden sind.

  • Die Beurkundung Das Vermittlungsgeschäft wird durch Ausstellung einer so genannten Schlussnote beurkundet. Diese Schlussnote erhält jede der Parteien unverzüglich bei Abschluss des Geschäftes oder durch tägliche Eintragung in das so genannte Tagebuch.

  • Die Auskunftspflicht Auf Verlangen muss der Handelsmakler den Parteien mittels Tagebuchauszügen Auskunft erteilen.

  • Aufbewahrung von Proben Bei Käufen auf Probe hat der Handelsmakler die Pflicht bis zur endgültigen Erledigung des Geschäftes die Proben aufzubewahren.

Sachverständiger Handelsmakler

Je nach Sachgebiet wird ein Sachverständiger Handelsmakler in den entsprechenden Fachkategorien zu finden sein. Einige grundlegende Voraussetzungen jedoch sind für alle Fachbereiche gültig:

Vorbildung

Grundlage ist ein abgeschlossenes Studium an einer entsprechenden Fachhochschule oder einer Universität in den relevanten Studiengängen BWL (Betriebswirtschaftslehre), Wirtschaftsingenieurwissenschaften oder VWL (Volkswirtschaftslehre).

Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit im Fachgebiet Betriebswirtschaft von mindestens 5 Jahren gefordert davon 3 Jahre im Bereich Handel und Warenwirtschaft.

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse

  • Betriebliche Datenverarbeitung (SAP)

  • Buchführung

  • Bilanzierung und Bewertung

  • Soll-Ist-Analysen

  • Handelsbilanzen

  • Transferpreisbildung

  • Systeme der Kostenrechnung

Juristische Kenntnisse

  • Schadenersatzrecht

  • Handelsrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Steuerrecht

  • Rechtskenntnisse Sachverständige

Sonstige Kenntnisse

  • Relevantes Versicherungsrecht

  • Einzelvertragliche Regelungen

  • Allgemeines Versicherungsrecht

Die Wahl des für Sie passenden Sachverständigen ist nicht immer einfach. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig einen fachlich geeigneten Sachverständigen zu beauftragen. Da der Begriff Sachverständiger in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist, ist der Titel alleine keine Garantie für fachliche Kompetenz.