Sachverständige Fahrräder

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Gutachter im Fachgebiet Fahrräder


Firat Ucan
Kfz-GutachtenSV

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Kfz Gutachter | Fahrzeugschäden / Fahrzeugbewertung | Kraftfahrzeugunfallursachen ...

Steinrain 1-1, 71522 Backnang

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Gutachter Fahrräder:
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Fahrräder - Informationen

Das Fahrrad

Ein Fahrrad ist meist ein zweirädriges Vehikel, das von eigener Muskelkraft mit dem Treten der Pedalen angetrieben wird.

Als Sonderformen gibt es auch Dreiräder, meist für Kleinkinder oder auch Senioren. In manchen Ländern gibt es Fahrradtaxis und Fahrradrikschas, die dann oft vier Räder besitzen. Für die Lastenfahrräder gibt es allerdings nur die vierrädrige Ausstattung.

Um Fahrräder im Straßenverkehr zu nutzen, sollte man die landesspezifischen Vorschriften beachten.

Die Bezeichnung ‚Fahrrad‘ stammt aus Frankreich (le vélocipède bicycle = „das zweirädrige Veloziped), wurde dann auch ins englische (Bycicle) übersetzt, davon leiteten dann deutsche Radfahrvereine 1885 den heutigen Begriff ab. Die Bezeichnungen ‚Veloziped‘ oder ‚Velo‘ sind aber noch sehr lange benutzt worden, weil sich der heutige Begriff lange Jahre nicht durchsetzen konnte.

Um 1920 wurde der Begriff ‚Fahrrad‘ eher für die damals entstandenen Motorräder benutzt, zu denen man auch heute noch Zweiräder sagt.

Scherzhafte Namen gibt es natürlich auch, ‚Drahtesel‘ oder ‚Stahlross‘

Die Geschichte des Fahrrades

Bereits im Mittelalter gab es Muskelkraftwagen, meist in herrschaftlichen Gärten. Angetrieben wurden diese durch Fußantrieb. Da die Herrschaften dies selbstverständlich nicht selbst taten, hatten sie dafür Lakaien.

Für Gelähmte gab es damals schon Wägen mit einem fahrradähnlichen Handantrieb. Den musste dann der Aufsitzer selbst betätigen.

Draisine

Dies sind einspurige Laufmaschinen (später Draisine nach dem Erfinder Karl Drais)als Alternative zu Reitpferd. 1817 wurden diese ins Leben gerufen, da die Pferde aufgrund von Missernten nur noch teuer ernährt werden konnten.

Pedalantrieb

Die Radgrößen wurden ursprünglich von den Draisinen übernommen in den Größen 60cm, damit konnte ein balanciertes Fahren funktionieren, schon mit geringen Schwierigkeiten.

Das erste Patent gab es 1866 und trieb die Räder direkt an der Vorderachse an.

Das Hochrad

Durch das Antreiben an der Vorderachse erschwerte sich das Lenkverhalten. Erleichtern ließ sich das allerdings durch ein Verlagern der Sitzposition weiter nach hinten und nach oben. Die Geschwindigkeit ließ sich steigern und die Räder konnten um das 2-3 fache vergrößert werden.

Allerdings waren diese Weggefährten in ihrer Bauweise sehr unsicher und die Verletzungs- und Sturzgefahr sehr hoch. Die weitere Fertigung wurde aus diesen Gründen nicht mehr fortgeführt.

Somit wurde es umentwickelt und das Niederrad entstand, das wir heute noch kennen.

Bauweise des Fahrrads:

  • Rahmen
  • Gabel
  • Zwei Laufräder
  • Sattel mit Sattelstütze
  • Tretlager
  • Kette und Kettenschutz
  • Zwei Bremsen

Zusätzlich kann man folgendes Anbauen:

  • Klingel
  • Beleuchtung
  • Gangschaltung und Ganghebel
  • Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Satteltasche
  • Ständer
  • Anhängerkupplung und Fahrradhänger
  • Fahrradfederung

Ein Fahrrad ist definitiv ein Fahrzeug für Jung und Alt. Aber um für dessen Sicherheit zu sorgen oder auch im Schadensfall alles korrekt zu bestimmen, benötigt es speziell ausgebildete Gutachter.

Der Fahrradsachverständige

Der unabhängige Gutachter für Fahrräder handelt bei seinen Gutachten aufgrund eines speziellen Fachwissens. Über 30 Radtypen befinden sich bereits in den Archiven, die sich über viele Jahre angesammelt wurde. Auch Elektrofahrräder gehören mittlerweile zu den Fachgebieten dazu.

Als Auftraggeber fungieren Rechtsanwälte, Versicherer, Fahrradhersteller und –vertrieb und auch Privatpersonen. Es werden mehr als 850 Gutachten pro Jahr erstellt.

Eingeteilt sind die Gutachten in folgende Kategorien:

  • Gutachten für die Regulierung von Haftpflichtschäden an Fahrrädern und Zubehör
  • Wertgutachten bei Einbruchdiebstahl
  • Prüfung von Carbongutachten und –bauteilen
  • Gutachten von Unfallrekonstruktion
  • Mangel- und Versagensanalyse
  • Beweissicherung
  • Bewertung von Lagerbeständen

Um ein aussagekräftiges Gutachten zu erstellen, ist es leider unerlässlich, dass der Sachverständige das Fahrrad direkt vor Ort besichtigen kann oder das es zu ihm geschickt wird.

Bewährt hat sich ein Zusenden des Fahrrades per Post. Passende Kartons erhält man bei den Fahrradhändlern, sollte dies nicht so einfach möglich sein, schickt der Sachverständige meist gegen einen Aufpreis Material zu.

Die Kosten für die Spedition muss der Auftraggeber leider selbst tragen.