Sachverständige Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik

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6 Gutachter für "Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik


Jörg Ahrbecker
Jörg Ahrbecker

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Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik | Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik | Elektrotechnische Anlagen und Geräte

Wulfelader Str. 32, 31535 Neustadt a Rbge.

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05072 92468
Anton Urlbauer
Urlbauer Sachverständigen und Baubetreuungsbüro

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Haustechniker | Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik | Gasbetriebene Anlagen ...

Am Hohenberg 11, 87657 Görisried

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Prof. Dr.-Ing. Hans Petry
Prof. Dr.-Ing. Hans Petry

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Energieberater | Haustechniker | Blitzschutzanlagen ...

Neuhaus 56, 40883 Ratingen

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0210268656
Alexander Jansen
Alexander Jansen

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Haustechniker | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden an Gebäuden | Gasbetriebene Anlagen ...

Allersing 1, 83547 Babensham

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Tel: 08074 915656-50
Tobias Drägert
Tobias Drägert

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bautechnik ...

Klein Reith 4, 21698 Brest

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Dipl.-Ing. Markus Grünbeck
Markus Grünbeck

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Haustechniker | Gasbetriebene Anlagen | Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik ...

Maxeldstr. 25, 90409 Nürnberg

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0911 - 93535100
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Gutachter Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik:
Alle Orte im Überblick

Schwimmbadbau - Schwimmbadtechnik - Informationen

Wasser ist für den Menschen ein wichtiges Element. Techniker für den Schwimmbadbau blicken daher bei ihrer Projektplanung der unterschiedlichsten Schwimmbadtechnik in der Regel auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Dank dieser ist eine Realisierung zahlreicher Projekte in nahezu jeder Größenordnung machbar.

Arbeitsweise von Sachverständigen für den Schwimmbadbau

Begonnen wird im Großen und Ganzen jedes Projekt mit einem Angebot, begleitet von einem kostenfreien Beratungsgespräch. Anschließend geht es von der Planung der Schwimmbadtechnik in die erste Bauphase über. Während der Planungsphase arbeitet der Schwimmbadtechniker eng mit den örtlichen Handwerkern sowie den für das Projekt verantwortlichen Architekten zusammen. Dabei unterstützen die Sachverständigen für den Schwimmbadbau mit ihrer fachlichen Expertise diese komplett um die gesamte Thematik der Schwimmbadtechnik. So sind diese stets darüber informiert, worauf beim Schwimmbadbau zu achten ist.

Auch nachdem sämtliche Bauphasen beendet sind, ist der Schwimmbadtechniker noch in den Prozess involviert. Zu seinem Leistungsspektrum zählt ferner auch die Betreuung des gesamten Objektes nach dessen Fertigstellung. Darunter fallen unter anderem auch mögliche

  • Reparaturarbeiten
  • Wartungsarbeiten

Objektplanung im Bereich der Schwimmbadtechnik

Das Fachpersonal für Schwimmbadtechnik verfügt in der Regel über eine jahrelange Ausbildung. Es plant stets in Zusammenarbeit mit dem Kunden und bietet diesem stets die neueste Technik an. Im Bereich des Schwimmbadbaus stehen den Kunden dabei beispielsweise Baumöglichkeiten für

  • Dampfbädern
  • Freibädern
  • Hallenbädern
  • Solarien
  • Tauchbecken
  • Whirlpools

zur Auswahl zur Verfügung. Dies hat Gültigkeit für den öffentlichen, aber auch den privaten Bereich. Wer einen Sachverständigen für Schwimmbadtechnik beauftragt, wird immer alles direkt aus einer Hand bekommen – begonnen von der ersten Idee bis hin zur Verwirklichung und deren Übergabe.

Zum Angebotsspektrum des fachlich hoch qualifizierten Personals für Schwimmbadbau gehören unter anderem ferner der Entwurf und Bau von Erlebnis- und Spaßbädern. Diese können ausgestattet sein mit allen möglichen Wasserattraktionen, wie zum Beispiel

  • Rutschen unterschiedlicher Art
  • Schwallduschen
  • Wildwasserkanäle

Aber nicht nur in öffentlichen Schwimmbädern lassen sich derartige Highlights integrieren. Auch ein privates Schwimmbad kleineren Ausmaßes kann vom mit der passenden Schwimmbadtechnik ausgestattet werden. Somit steht dieses den großen Bädern in nichts nach.

Fachpersonal für Schwimmbadbau verfügt über die notwendige Kompetenz bezüglich einer qualitativ hochwertigen Schwimmbadtechnik sowie ordnungsgemäßen Montage der Becken.

Aufgabenbereiche der Schwimmbadtechnik

Zu den weiteren Aufgabenbereichen eines Sachverständigen für Schwimmbadtechnik zählen

  • Abdichtarbeiten mittels Folie
  • Anbringung von Dampfsperren
  • Aufbereitung des benötigten Wassers
  • Entfeuchtungsarbeiten
  • Montage der Schwimmbecken
  • Montage der Rohrleitungen
  • Kundendienst
  • Wartung der Schwimmbadtechnik in regelmäßigen Abständen

Ausbildung zum Schwimmbadbauer/ Schwimmbadtechniker

Sehr gern werden in der heutigen Zeit für die Ausbildung von Fachpersonal im Bereich Schwimmbadbau und Schwimmbadtechnik Fernlehrgänge genutzt. Diese sind in aller Regel TÜV-geprüft. Im Rahmen eines staatlich anerkannten Fernlehrgangs wird dem angehenden Fachmann/-frau für Schwimmbadtechnik das erforderliche Know-how für den Schwimmbadbau vermittelt. Zahlreiche Fernlehrinstitute arbeiten dabei eng mit dem Bundesverband Schwimmbad und Wellness zusammen. Damit kann eine qualitativ hochwertige sowie praxisnahe Ausbildung gewährleistet werden.

Der Vorteil einer Ausbildung per Fernlehrgang liegt klar auf der Hand: die freie Zeiteinteilung. Der ausgeübte Beruf muss nicht vernachlässigt werden, die Familie leidet nicht unter der zusätzlichen Belastung. Darüber hinaus kann jeder Auszubildende selbst entscheiden, wo und wann er lernen möchte. Das Lerntempo wird einzig vom Teilnehmer bestimmt, feste Stundenpläne existieren keine. Für Präsenzveranstaltungen stehen den Kursteilnehmern ausreichend Möglichkeiten von Terminen zur Auswahl zur Verfügung.

Ein staatlich anerkannter Fernlehrgang macht es möglich, dass Handwerker aus den Bereichen Sanitär- und Heizungsanlagen, aber auch aus dem Garten- sowie Landschaftsbau ihr Leistungsportfolio um den Schwimmbadbau erweitern können.

Im Allgemeinen erhalten Teilnehmer nach einem mit Erfolg abgeschlossenen Lehrgang eine Urkunde mit dem Titel „Schwimmbadbauer TÜV“. Mit dem TÜV Abschluss signalisiert der Sachverständige für Schwimmbadtechnik gegenüber seinen Kunden die hohe fachliche Qualifikation im Bereich Schwimmbadbau.

Da das in den Verkehr bringen von bestimmten gefährlichen Erzeugnissen, Stoffen oder auch Zubereitungen laut dem Chemikaliengesetz ausschließlich von sachkundigen Personen erfolgen darf, ist diese Sachkenntnis im § 5 der Chemikalien-Verbotsordnung festgelegt. Zur Überprüfung der vorhandenen Sachkenntnis benötigt der Sachverständige für den Schwimmbadbau/ der Schwimmbadtechnik einen Nachweis über eine beständige Prüfung in diesem Bereich.