Schadensschätzungen durch Versicherungen meist zu niedrig

Fachartikel von SUMA Webtec

Ein häufiges und wiederkehrendes Problem in der Schadensregulierung sind die von den Versicherungen und Ihren zuarbeitenden Schadensregulieren zu niedrig angesetzten  Kostenschätzungen für Reparaturkosten. Häufig ist festzustellen, dass die Reparaturkosten gezielt gedrückt werden.

Die Versicherung als Wirtschaftsunternehmen profitiert natürlich von einem niedrigen Kostenniveau, doch der Geschädigte bleibt oftmals auf der Strecke. Aufgrund der vorliegenden Situation sollte kein Geschädigter auf den qualifizierten Rat eines anerkannten und von ihm selbst beauftragten Sachverständigen sowie einen spezialisierten Rechtsanwalt verzichten.

Ein aktuelles Beispiel eines von einem DESAG Mitglied bearbeiteten Falles zeigt die Vorgehensweise manch einer Versicherungsgesellschaft:

Herr Gutowski wurde in einen unverschuldeten Unfall verwickelt und meldete den Schaden der entgeltpflichtigen Versicherung. Die Versicherung bemühte sich Herrn Gutowski schnellstens zu entlasten und ihm zügige Hilfestellung zu leisten. Der hauseigene Sachverständige wurde bereits am nächsten Tag geschickt um die Reparaturkosten zu schätzen. Die Schätzung belief sich auf einen Betrag in Höhe von 878,32 € und der Sachverständige sprach direkt eine Empfehlung für eine Partnerwerkstatt der Versicherung aus.

Zu seinem Glück folgte Herr Gutowski nicht der Empfehlung des Versicherungssachverständigen und suchte zur Instandsetzung seine VW-Heimwerkstatt auf. Dort staunte der zuständige Meister über die Kostenschätzung der Versicherung, kosteten die beschädigten Teile doch alleine schon 1.134,81 € zzgl. der Arbeitskosten von rund 400 €. Nun kam unser Mitglied Herr Schippers

ins Spiel, welcher das Fahrzeug einer gründlichen Begutachtung unterzog und weitere Beschädigungen feststellte, welche der Versicherungssachverständige entweder übersehen hat oder wollte.

Insgesamt kam Herr Schippers bei seiner Kalkulation auf einen Gesamtschaden in Höhe von 2.473,68 €. Wie eine ordnungsgemäße Reparatur für 878,32 € durchgeführt werden soll ist die große Frage, welche die Versicherung bis heute nicht beantworten will.

Herr Gutowski betraute einen unserer Partneranwälte mit der Vertretung seiner Interessen und ist nun wieder im Besitz eines instandgesetzten Fahrzeugs.

Als Sachverständigengemeinschaft haben wir immer wieder mit Fällen zu tun, in welchen Geschädigte um Ihr Recht betrogen werden oder Unwissenheit ausgenutzt wird.

Wir empfehlen:

Schalten Sie bei größeren Schäden grundsätzlich einen Sachverständigen ein. Suchen Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt auf, welcher im Fachbereich Verkehrsrecht über ausreichend Erfahrung verfügt. Lassen Sie Ihre Schadensregulierung nicht von finanziellen Interessen des Versicherungswesens steuern.